Verkehrszeichen München - Verkehrssicherung

Verkehrssicherung

Verkehrssicherung

Direkt zum Seiteninhalt
Verkehrszeichen
 
Absolutes Halteverbot:
Das Haltverbot (Abkürzung HV) ist in Deutschland nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) ein behördliches Verbot auf der Fahrbahn. Es kann unter anderem mittels Verkehrszeichen angeordnet werden.
Die Verhaltensvorschriften sind in § 12 StVO  geregelt. Die offizielle Bezeichnung ist in Deutschland Haltverbot, wobei der Begriff Parkverbot oder Halteverbot umgangssprachlich gebräuchlicher ist.
    

Temporäres Halteverbot
Vorsicht Baustelle / Arbeitsstelle
Man unterscheidet zwischen einer ortsgebundenen Baustelle oder ortsungebundenen, mobilen Baustelle, die auch im Sprachgebrauch Wanderbaustelle genannt wird, sowie nach der Dauer zwischen einer Tagesbaustelle und Dauerbaustellen. Baustellen oder auch Arbeitsstellen die sich im Bereich von  Straßen befinden benötigen eine sogenannte Verkehrsrechtliche Anordnung  durch die zuständigen Behörden.


Z123 Vorsicht Baustelle lt. StVO
Zeichen 357 Sackgasse:

Als "Sackgasse" wird eine Straße benannt weil sie wie ein Sack nur eine Öffnung hat, Eingang und Ausgang sind also identisch. Sackgassen  werden im Straßenbau angelegt um Maßnahmen der Verkehrsberuhigung zu  unterstützen und den Durchgangsverkehr aus Wohngebieten herauszuhalten.
Z357 lt. StVO.
Schilder bzw. Verkehrszeichen können mit einer Schildersicherung ausgestattet werden, um eine unbefugte Wegnahme zu verhindern.


Zurück zum Seiteninhalt